AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ESC Cert GmbH

1. Allgemeines

1.1 Gegenstand der ESC Cert GmbH (nachfolgend: ESC, Teichstraße 14, 34130 Kassel, Sitz der Gesellschaft: Kassel, Registergericht: AG Kassel HRB-Nr. 7058) sind Zertifizierungsdienstleistungen in den Bereichen, Umwelt, Arbeitsschutz, Qualität, Datenschutz und Energie. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird bei der Auftragserteilung schriftlich festgelegt. Etwaige Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfanges sind vorab schriftlich zu vereinbaren.1.2 Für den Fall der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die zu diesem Zeitpunkt geltenden Geschäftsbedingungen der ESC, die vereinbarte Höhe des Honorars sowie die Zahlungsbedingungen an.
1.3 Nebenabreden, Zusagen, Abänderungen der Klauseln dieser AGB und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter der ESC oder der von ihr Beauftragten (bspw. Sachverständige) sind nur bindend, soweit sie ausdrücklich und schriftlich durch den Geschäftsführer bestätigt werden.1.4 Die in den Angeboten der ESC genannten Fristen für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen sind unverbindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Gewährleistung

2.1 Die Gewährleistung der ESC umfasst nur die schriftlich vereinbarten Leistungen.2.2 Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt einheitlich ein Jahr, wobei sich der Beginn der Verjährung nach den gesetzlichen Vorschriften richtet.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Das Honorar für die Durchführung der Dienstleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:3.2 Die ESC ist bei Vorliegen eines sachlichen Grundes berechtigt, Kostenvorschüsse zu verlangen oder auf bereits erbrachte Leistungen Teilrechnungen zu stellen.3.3 Eine einseitige Änderung der Zahlungsbedingungen durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.3.4 Die nach den Ziffern 1 und 3.2 in Rechnung gestellten Entgelte sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber gerät mit der ersten Mahnung oder ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug. Während des Verzugs wird die Geldschuld mit neun Prozentpunkten, bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst.3.5 Von der ESC erstellte Rechnungen können nur mit schriftlicher Begründung innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt beanstandet werden.

4. Haftung

4.1 Die ESC haftet für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich verursacht werden, unbegrenzt. Gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von den vorgenannten Personen schuldhaft verursacht werden.Ebenso haftet die ESC unbegrenzt für grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer leitenden Angestellten.4.2 Liegt kein Haftungsfall nach Ziffer 1 vor, haftet die ESC – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) fahrlässig verletzt wird oder ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen, die nicht zu den leitenden Angestellten zählen, einen Schaden grob fahrlässig verursachen. In diesen Fällen haftet die ESC nur für den bei Vertragsschluss vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.Als Kardinalpflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.4.3 Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach den Datenschutzgesetzen unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung oder Nutzung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erleidet, ist im Innenverhältnis zur ESC allein der Auftraggeber gegenüber dem Betroffenen verantwortlich, es sei denn, die ESC kommt ihren im Rahmen der Auftragsverarbeitung auferlegten Pflichten aus datenschutzrechtlichen gesetzlichen Regelungen nicht nach.4.4 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der ESC.4.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber der ESC schriftlich anzuzeigen oder von der ESC aufnehmen zu lassen, so dass die ESC möglichst frühzeitig informiert wird und eventuell gemeinsam mit dem Auftraggeber noch Schadensminderung betreiben kann.4.6 Für die schuldhafte Verursachung von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Rahmen der o.g. Haftungsfälle besteht seitens der ESC Versicherungsschutz bis zu einer Deckungssumme von EUR 2.500.000 je Schadensfall. Im Einzelfall kann eine Erhöhung der Versicherungssumme schriftlich vereinbart werden.4.7 Vertragliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen verjähren nach einem Jahr, wobei sich der Beginn der Verjährung nach den gesetzlichen Vorschriften richtet. Davon ausgenommen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für Ansprüche in den folgenden Fällen: Mangelhafte Arbeiten an einem Bauwerk bzw. mangelhafte Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk; Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die ESC, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; arglistiges Verschweigen eines Mangels oder eine Beschaffenheitsgarantie.

5. Datenschutz

Zum Datenschutz gelten die Hinweise zur Datenverarbeitung sowie die Datenschutzerklärung der Gesellschaft.

6. Geheimhaltung, Urheberrecht

6.1 Die ESC verpflichtet sich, keine Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Herstellungsverfahren, sonstige technische Anlagen sowie sonstige geschäftliche und betriebliche Tatsachen und Unterlagen, die bei der Durchführung der Dienstleistungen bekannt werden, und die sich auf den Auftraggeber und / oder den Auftragsgegenstand beziehen, unbefugt zu offenbaren, auszunutzen oder weiterzugeben.6.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für gesetzliche, gerichtlich angeordnete oder behördliche Verpflichtungen zur Offenlegung, die Offenlegung zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen oder für Unterlagen und Informationen, die die ESC im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bearbeitung zur Erfüllung von Aufträgen des Auftraggebers an Behörden oder Dritte weiterleiten muss.6.3 Die ESC verpflichtet sich, die vertrauliche Behandlung durch ihre Mitarbeiter sicherzustellen.6.4 Unterlagen und Informationen, die der Auftraggeber ausdrücklich als vertraulich und nicht zur Weiterleitung kennzeichnet, unterliegen einer unbeschränkten Geheimhaltungsverpflichtung.6.5 Entstehen bei der Durchführung der Dienstleistungen Ergebnisse, welche dem Urheberrecht unterliegen (bspw. Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen), räumt die ESC dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist.6.6 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Ergebnis zu bearbeiten, verändern oder außerhalb seines Geschäftsbetriebes zu nutzen.6.7 Alle Texte, Grafiken, Fotos und Veröffentlichungen stehen im Eigentum der ESC. Diese dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Eigentümers/Urhebers weder vervielfältigt, bearbeitet, anderweitig genutzt und/oder in Informationssystemen gespeichert bzw. verarbeitet oder kommerziell genutzt werden.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand

7.1 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist Hamburg, soweit die Voraussetzungen des § 29 Abs. 2 ZPO vorliegen.7.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis für beide Parteien ist Kassel, soweit die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen.8. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für und sind Bestandteil aller Verträge, die unter Hinweis auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen der ESC und dem Vertragspartner geschlossen werden. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende AGB des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die ESC ihrer Geltung vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall; insbesondere bedeutet die vorbehaltlose Ausführung von Leistungen keine Zustimmung durch die ESC.

Stand: 03. Mai 2018