Arbeitsschutzmanagementsysteme

nach ISO 45001

Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 45001

 

 

Arbeitsschutzmanagementsysteme haben nicht nur aufgrund der sich ständig ändernden Vorschriften und der Zunahme an gesetzlichen Regelungen eine wachsende Bedeutung erlangt. Die Schnittstelle Mensch – Technik ist für den Arbeitsschutz und die Gesundheit von Beschäftigten dabei von großer Bedeutung.

Unfallverhütung dient nicht nur zur Verhinderung von Schäden für Menschen, sondern sie beugt auch finanziellen Schäden sowie einem möglichen Imageverlust vor.Durch die Einführung der ISO 45001:2018 haben sich die Anforderungen an ein Arbeitsschutz-Managementsystem (A&GS-Managementsystem) deutlich geändert.

Die Übergangsphase von bestehenden Zertifizierungen nach OHSAS 18001:2007 betrug 3 Jahre nach Veröffentlichung und endete zum 11.03.2021.

Gegenüber der OHSAS bringt die ISO 45001 einige wesentlichen Änderungen mit sich (nicht abschließend):

 

  1. Wie bei der ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 wurde die High Level Structure als übergeordnete Struktur eingeführt. Damit wird die Angleichung zwischen den ISO Normen für Managementsysteme optimiert, was insbesondere dann für Organisationen eine Erleichterung darstellt, wenn sie Managementsysteme verschiedener Normen integrieren und zertifizieren lassen wollen.
  2. Die Verantwortung einer Organisation im Arbeitschutz wird erweitert und bezieht sich sowohl auf eigene Mitarbeiter, als auch auf potentiell betroffene Personen,  einschließlich Förderung und Schutz ihrer körperlichen, psycholgischen und geistigen Gesundheit.
  3. Das Arbeits- und Gesunheitsschutzmanagementsystem muss die Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen einschließen, die der Zuständigkeit oder dem Einfluss der Organisation unterliegen und die sich auf die Arbeits- und Gesundheitsschutz-Leistung der Organisation auswirken können. Daher ist der Anwendungsbereich diesbezüglich eindeutig festzulegen.
  4. Die Mitwirkung der Mitarbeiter wird durch die Norm gestärkt. Die Organisation muss die Beteiligung der Beschäftigten sämtllicher zutreffenden Ebenen und Funktionen an den Prozessen der Entwicklung, Planung, Verwirklichung, Leistungsbewertung und Verbesserungsmaßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystems sicherstellen.
  5. Beim Umgang mit „Risiken und Chancen“ muss die Organisation Arbeits- und Gesundheitsschutz-Risiken, -Chancen und andere Risiken und Chancen des Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystems berücksichtigen.
  6. Neu ist weiterhin die Einbeziehung von Auftragnehmern einer Organisation hinsichtlich der vorgegebenen Norm-Kriterien. Bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen muss die Organisation dafür sorgen, dass die Anforderungen des eigenen Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementssystems durch Auftragnehmer festgelegt und umgesetzt werden.

 

In welchem Format das Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem implementiert und weiterentwickelt wird, entscheidet jede Organisation selbst. Zwar wird in der neuen Norm nur noch auf „dokumentierte Information“ verwiesen, aber es zeigt sich in der Praxis, dass die meisten Organisationen die bisherigen Dokumentationsstrukturen wie Handbuch und Prozessbeschreibungen beibehalten. Gleiches gilt auch für die Funktion des Mangementbeauftragten, die in den meisten Organisationen unverändert bestehen bleibt.

 

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