Bundesprogramm für effiziente Gebäude: Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Zum Jahresstart 2021 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine neue Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ veröffentlicht. Am 01. Januar 2021 ist
die Zuschussvariante der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) gestartet. Diese löst entsprechend die Fördertatbestände des Marktanreizprogramms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (MAP), des Anreizprogramms
Energieeffizienz (APEE) sowie der Heizungsoptimierung (HZO) ab.
Gefördert werden private und kommunale Unternehmen sowie freiberuflich Tätige mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Contractingvorhaben sind nicht ausgeschlossen.
Besonders attraktiv ist die nun wieder aufgenommene Förderung der Beleuchtung.
Folgende Investitionen können im Rahmen der BEG EM gefördert werden:
a) Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster- oder Türenaustausch, Sonnenschutz)
b) Anlagentechnik außer Heizung (Raumluft, Energieerfassung, Kältetechnik, Beleuchtung)
c) Anlagen zur Wärmeerzeugung (Wärmepumpen, Gas- und EE-Hybrid-Heizungen, Gas-Brennwertheizungen)
d) Ersatz von Umwälz- und Zirkulationspumpen inkl. Einbau + Material, Hydraulischer Abgleich und hydraulische Komponenten
e) Fachplanung und Baubegleitung
Die Förderung erfolgt entweder in Form eines Zuschusses oder in Form eines Tilgungszuschusses. Die Höhe der Förderung liegt für die Bereiche a), b) und d) bei 20% und für den Bereich e) bei 50%. Für den
Bereich c) liegt die Höhe der Förderung je nach Wärmeerzeuger und Substitution des Altbestandes zwischen 20-50%.

Weiterhin bezuschusst bis Ende 2022 das BAFA  betriebliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von CO2-Emissionen. Gefördert werden private und kommunale
Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Contractingvorhaben sind nicht ausgeschlossen.
Folgende betriebliche Investitionen (Neu- als auch Erweiterungsinvestitionen) – geclustert in 4 Modulen – können im Rahmen des Programms „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren
Energien in der Wirtschaft,“ gefördert werden:
Modul 1: Querschnittstechnologien, z.B.
– Elektrische Motoren und Antriebe
– Pumpen, Ventilatoren und Druckluftanlagen
Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien z.B.
– Solarkollektoranlagen, Biomasse Anlagen und Wärmepumpen
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
– Erwerb- und Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik zum Monitoring
und der effizienten Regelung von Energieströmen zur Einbindung in ein Energieund
Umweltmanagementsystem
Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
– Maßnahmen zur Abwärmenutzung wie zum Beispiel Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung
von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagenund
Gebäudetechnik
– Einspeisung in Wärmenetze inklusive Verbindungsleitungen
– Verstromung von Abwärme (z.B. Organic-Rankine-Cycle -Technologie)
– Maßnahmen an der Heizungs-, Klima-, Lüftungstechnik und der Beleuchtung, sofern sie
primär dem Produkt oder Prozess zugeordnet werden können
– Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme und –kälte
– Dämmung von Anlagenteilen und Leitungen, hydraulische Optimierung und Erneuerung
von Druckluftleitungen
Die Höhe der Förderung liegt in der Regel bei 30% der Investitionskosten und erfolgt entweder in Form eines Zuschusses oder in Form eines Tilgungszuschusses. Kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) erhalten eine Bonusförderung von 10%.

Quelle: Envistra Newsletter Q1 2021