Ein Explosionsschutzdokument nach Gefahrstoffverordnung ist erforderlich, wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder schon vorhanden sein können. Im Juni 2021 wurde eine neue DGUV Information veröffentlicht, die erklärt, wie ein solches Dokument erstellt wird.
Der Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat die DGUV-Information 213-106 zum Thema „Explosionsschutzdokument“ (Ausgabedatum 06.2021) veröffentlicht. Wie daraus hervorgeht, sind die Inhalte des Explosionsschutzdokuments Teil der umfassenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der damit verbundenen Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung, die von der Unternehmensleitung verpflichtend durchzuführen sind. Das Dokument enthält das Ergebnis der Beurteilung der Gefährdungen durch explosionsfähige Gemische und die Darlegung des Explosionsschutzkonzeptes.
Die DGUV Information 213-106 stellt eine praxisorientierte Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere für die betriebliche Sicherheit und Gesundheit verantwortliche Personen dar.