Energieaudits und Energiemanagementsysteme sind ein wichtiger Bestandteil der Energieeffizienzstrategien der EU und der Bundesregierung. Dabei wird in der betrieblichen Energieeffizienz ein wichtiger Hebel in der Energiewende gesehen.
Aus diesem Grund sind Entlastungsmöglichkeiten bei den Energiekosten teilweise auch an die Implementierung eines Energiemanagementsystems oder die Durchführung von Energieaudits geknüpft. Zu nennen ist hier zunächst die besondere Ausgleichsregelung für produzierende Unternehmen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG (§§ 63 ff EEG). Die darin bereits mit dem EEG 2014 geänderte Regelung sieht einen Ausgleich für stromkostenintensive Unternehmen ab einem Stromverbrauch von 5 GWh vor, verknüpft die Gewährung aber an ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS.
Auch in der Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Spitzenausgleich nach dem Energiesteuer- und Stromsteuergesetz (Spitzenausgleichs-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV) sind für den Spitzenausgleich nach § 55 Energie- bzw. § 10 Stromsteuergesetz Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS gefordert (Nur kleinere und mittlere Unternehmen „KMU“ können ein alternatives System nutzen.) Zu beachten ist, dass grundsätzlich bis zum 30.06. des Antragsjahres ein Zertifikat nach ISO 50001 oder eine EMAS-Registrierungsurkunde vorliegen muss…
Quelle: CertLex Newsletter 07/2021