Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) informiert zur Genehmigung von Überwachngsplänen der 4.ten Handelsperiode und Überwachung von Emissionen ab dem 01.01.2021. Die Emissionen ab dem 01.01.2021 bis zum Erhalt der Genehmigung dürfen vorläufig auf Grundlage des zum 31.07.2020 eingereichten Überwachungsplans für die 4. Handelsperiode und gegebenenfalls zugehöriger Nachlieferungen überwacht werden.
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